Das LAG Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche Kündigung eines Lehrers mit Tätowierungen, wie sie in rechtsradikalen Kreisen verwendet werden, für wirksam erachtet und die gegen die Kündigung gerichtete Klage des Lehrers abgewiesen (Az. 8 Sa 1655/20).
Source: DATEV
Neueste Kommentare