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Die BStBK kritisiert die Entscheidung des BVerfG zur Gewerbesteuerpflicht für die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen. Nur durch das konsequente Anknüpfen an den Dispositionszeitpunkt des Steuerpflichtigen könne für ihn Planungssicherheit gewährleistet werden. Stattdessen werde der Zeitpunkt, ab dem kein Vertrauensschutz mehr gilt, zulasten des Steuerpflichtigen immer weiter nach vorne verlagert.
Source: DATEV STeuer