Die Kosten für die Neuanschaffung auch größerer Haushaltsgeräte (sog. „weiße Ware“) nach einem Verschleiß des Altgeräts sind im Regelsatz des SGB XII enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen einmaligen Zuschuss gegen den Sozialhilfeträger. So entschied das BSG (Az. B 8 SO 1/21 R).
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