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Die irische Fluggesellschaft Ryanair ist verpflichtet, schon im Rahmen des Buchungsvorgangs einer Flugbuchung die für den optionalen Check-In am Flughafen vom Fluggast zu zahlenden Kosten in bezifferter Form anzugeben. Dies ergibt sich aus einer von der Wettbewerbszentrale gegen die Airline erstrittenen Entscheidung des LG Frankfurt (Az. 3-06 O 7/20).
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