Laut FG Düsseldorf darf das Finanzamt einen Steuerbescheid bei offensichtlicher Abweichung zwischen Steuererklärung und elektronischen Daten ändern (Az. 10 K 1715/16).
Source: DATEV STeuer
Laut FG Düsseldorf darf das Finanzamt einen Steuerbescheid bei offensichtlicher Abweichung zwischen Steuererklärung und elektronischen Daten ändern (Az. 10 K 1715/16).
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