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Das AG Hannover hat die Klage einer Familie gegen ein Hannoversches Reiseunternehmen auf Rückzahlung des Reisepreises sowie Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit und Ersatz von Fahrtkosten als unbegründet abgewiesen. Es liege kein Reisemangel vor (Az. 570 C 12046/20).
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