Das BMF gibt die Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Österreich zur steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten bis zum 30. September 2021 bekannt (Az. IV B 3 – S-1301-AUT / 20 / 10001 :002).
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