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Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens haben sich Frankreich und Deutschland darauf
verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zur Besteuerung von Grenzpendlern zumindest bis zum 30. September 2021 Bestand haben wird (Az. IV B 3 – S -1301-FRA / 19 / 10018 :007).
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