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Das BMF gibt die Verlängerung des DBA-Frankreich zur Ent­las­tung der grenz­über­schrei­tend tä­ti­gen Ar­beit­neh­mer im Hinblick auf die Maß­nah­men zur Be­kämp­fung der COVID-19 Pande­mie bekannt (Az. IV B 3 – S-1301-FRA / 19 / 10018 :007).
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