Das BMF beschließt die Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und den Niederlanden zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie (Az. IV B 3 – S-1301-NDL / 20 / 10004 :001).
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