Das BMF informiert, dass in der deutsch-schweizerischen Konsultationsvereinbarung zu Art. 19 DBA Schweiz die Besteuerung von Vergütungen von Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule der schweizerischen Altersvorsorge (Pensionskassen, Stiftungen oder Freizügigkeitskonten) an aktive oder ehemals Bedienstete im Schweizer öffentlichen Dienst geregelt wurde (Az. IV B 2 – S-1301-CHE / 07 / 10019-04).
Source: DATEV STeuer
Neueste Kommentare