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Das BMF hat eine Konsultationsvereinbarung zwischen der BRD und der Republik Polen unterzeichnet. Ziel ist die Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Sie ist am 27.11.2020 in Kraft getreten (Az. IV B 3 – S-1301-POL / 19 / 10006 :002).
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