Der DStV erzielte einen Erfolg in Bezug auf die elektronische Steuererklärung. Berater können solche Erklärungen ihrer Mandanten ab dem Veranlagungszeitraum 2017 nur noch im Wege des authentifizierten Verfahrens übermitteln. Die Finanzverwaltung ging sogar noch einen Schritt weiter. In enger Abstimmung mit dem DStV gestaltete sie den Protokollausdruck als sog. Freizeichnungsdokument.
Source: DATEV STeuer
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