+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Die Kommission hat die Debatte über die Reform des Beschlussfassungsverfahrens in der EU-Steuerpolitik angestoßen. Gegenwärtig müssen die Mitgliedstaaten in diesem Bereich einstimmig beschließen. Oftmals kann jedoch bei wichtigen Steuerinitiativen keine Einstimmigkeit erzielt werden, und wenn doch, führt sie mitunter zu kostspieligen Verzögerungen und suboptimalen politischen Ergebnissen. Daher schlägt die Kommission einen Fahrplan vor, um in bestimmten Bereichen der gemeinschaftlichen Steuerpolitik schrittweise und gezielt zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit (BQM) im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens überzugehen.
Source: DATEV STeuer