Die EU-Kommission hat Standardvorlagen für die Mitgliedstaaten veröffentlicht, um ihnen Orientierungshilfen für eine mit dem EU-Beihilferecht vereinbare Gestaltung ihrer nationalen Aufbau- und Resilienzpläne zu geben. Darüber hinaus konsultiert sie die Mitgliedstaaten zu einer möglichen Verlängerung der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, um den Einsatz von InvestEU-, EU- und nationalen Mitteln, die für den wirtschaftlichen Aufbau zugewiesen werden, weiter zu erleichtern.
Source: DATEV
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