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Das VG Wiesbaden hat mehrere Klagen abgewiesen, die sich gegen die Festsetzung von Grundsteuer B für das Jahr 2025 richteten. Die Grundsteuerfestsetzung durch die jeweilige Gemeinde sei rechtmäßig erfolgt (Az. 1 K 653/25.WI, 1 K 1111/25.WI und 1 K 1139/25.WI).
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