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Das VG Trier hat zwei Klagen gegen die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2020 durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier abgewiesen. Das Gebührenmodell sei rechtmäßig (Az. 10 K 2135/20.TR und 10 K 2555/20.TR).
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