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Das VG Hannover hat die Klage einer Mutter gegen einen Kostenbescheid der Stadt Elze abgewiesen. Die Kosten in Höhe von etwa 38.000 Euro waren entstanden, weil zwei Kinder ein Großfeuer verursacht hatten, bei dem eine Lagerhalle vollständig abbrannte. Kommunen können Gebühren für grundsätzlich nach § 29 Abs. 1 NBrandSchG gebührenfreie Brandeinsätze erheben, wenn diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden seien (Az. 10 A 3988/19).
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