Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen beschlossen. So werden Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen durch Unternehmen ins Ausland erschwert. Außerdem sollen das Kindergeld und steuerliche Freibeträge erhöht werden. Enthalten sind die Maßnahmen in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (18/9536, 18/9956).
Source: DATEV STeuer
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