Das FG Köln entschied, dass Eltern eines behinderten Kindes auch dann zeitlich unbegrenzt Kindergeld erhalten, wenn der Gendefekt erst nach Erreichen der Kindergeld-Altersgrenze diagnostiziert wurde und das Kind davor seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten konnte (Az. 6 K 889/15).
Source: DATEV STeuer
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