Ein Schüler kann nicht allein wegen des Verhaltens seines Vaters gegenüber Schulleitung und Lehrerschaft an eine andere Schule überwiesen werden. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 3 L 612/20).
Source: DATEV
Ein Schüler kann nicht allein wegen des Verhaltens seines Vaters gegenüber Schulleitung und Lehrerschaft an eine andere Schule überwiesen werden. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 3 L 612/20).
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