Das LG München I hat zwei Klagen abgewiesen, die auf Schadenersatz gegen den Freistaat Bayern gerichtet waren. Geklagt hatten die Betreiberin einer Kartbahn sowie der Betreiber einer Musik- und Filmproduktion, da sie aufgrund der angeordneten Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Einnahmeausfälle erlitten hätten, die nicht vollständig durch sog. Corona-Soforthilfen aufgefangen wurden (Az. 15 O 7232/20 und 15 O 10858/20).
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