+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das LG München I hat nach dem Unfall zwischen einem Pkw und einem Hund den Pkw-Fahrer und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Es habe sich keine typische Tiergefahr verwirklicht. Ein Mitverschulden des Halters sei ausgeschlossen (Az. 20 O 5615/18).
Source: DATEV