Laut FG Münster darf eine Rücklage für Ersatzbeschaffung für den Gewinn aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils, die aufgrund eines drohenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens erfolgt, nicht gebildet werden (Az. 2 K 3762/12 G,F).
Source: DATEV STeuer
Laut FG Münster darf eine Rücklage für Ersatzbeschaffung für den Gewinn aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils, die aufgrund eines drohenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens erfolgt, nicht gebildet werden (Az. 2 K 3762/12 G,F).
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