Die kurz nach einer dienstlich veranlassten Hepatitis-A/B-Schutzimpfung diagnostizierte Erkrankung eines Soldaten an Multipler Sklerose stellt keine Wehrdienstbeschädigung dar, da die Impfung und die Erkrankung medizinisch nicht in Zusammenhang zu bringen sind. Auch die Benennung von Multipler Sklerose als sehr seltene Nebenwirkung im Beipackzettel des Impfstoffs macht einen Zusammenhang nicht wahrscheinlich. Dies entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 6 VS 735/24).
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