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Mieter eines privat organisierten betreuten Wohnprojektes in Würselen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, haben keinen Anspruch auf höhere Leistungen der Unterkunft und Heizung. Dies hat das SG Aachen entschieden (Az. S 19 SO 59/20).
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