+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass zulasten eines Grundsicherungsempfängers eine Beweislastumkehr eintreten kann, wenn dieser Behörden und Gerichte über seinen Aufenthaltsort täuscht (Az. L 13 AS 395/21).
Source: DATEV