Laut FG Münster ist eine Feststellungsklage unzulässig, mit der für Zwecke der Planungssicherheit geklärt werden soll, ob ein Grundstück zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört (Az. 10 K 584/16 E).
Source: DATEV STeuer
Laut FG Münster ist eine Feststellungsklage unzulässig, mit der für Zwecke der Planungssicherheit geklärt werden soll, ob ein Grundstück zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört (Az. 10 K 584/16 E).
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