Der BFH hat in zwei getrennten, aber sachlich zusammenhängenden Beschwerdeverfahren im vorläufigen Rechtsschutz entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der EU vom Zoll sichergestelltes Schiff und dessen Ladung (Öl) vorerst nicht eingezogen und verwertet werden dürfen (Az. VII B 81/25 (AdV) und VII B 80/25 (AdV)).
Source: DATEV
Neueste Kommentare