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Das OLG Dresden hat die Berufung eines Restaurantbetreibers in der Dresdner Innenstadt zurückgewiesen, mit der die beklagte Versicherung auf Zahlung wegen der Restaurantschließungen im Zusammenhang mit der „ersten Welle“ der Corona-Pandemie ab März 2020 in Anspruch genommen wurde (Az. 4 U 61/21).
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