+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Die Anträge eines Wohnbereichsleiters und einer Pflegefachkraft in einem Seniorenheim auf Beschäftigung trotz Nichtvorlage eines Impf- oder Genesenennachweises wurden vom ArbG Gießen zurückgewiesen (Az. 5 Ga 1/22 und 5 Ga 2/22).
Source: DATEV