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Im „Wahl-O-Mat“, der Wahlentscheidungshilfe der Bundeszentrale für politische Bildung für die Landtagswahl in Baden-Württemberg am 14. März 2021, müssen die politischen Thesen von Einzelbewerbern nicht berücksichtigt werden. Das entschied das VG Köln (Az. 6 L 385/21).
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