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Das FG Hessen hat die Klage einer Bank auf Anrechnung von Kapitalertragsteuer aus eigenen Aktienkäufen um den Dividendenstichtag abgewiesen. Dem Rechtsstreit lagen außerbörsliche Aktiengeschäfte zugrunde, die vor dem Dividendenstichtag mit einem Anspruch auf die zu erwartende Dividende (cum) abgeschlossen, die aber erst nach dem Dividendenstichtag mit Aktien ohne Dividende (ex) beliefert wurden (Az. 4 K 977/14).
Source: DATEV STeuer