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Das FG Düsseldorf hat zur Frage Stellung genommen, ob dem Leerkäufer von im Rahmen von cum/ex-Geschäften im Jahr 1990 gehandelten Dividendenpapieren ein Anspruch auf Anrechnung von Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer zusteht (Az. 6 K 1544/11 K,AO).
Source: DATEV STeuer