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Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass bei einer nach § 7 Abs. 5 Nr. 2 EStG begonnenen degressiven Gebäude-AfA nicht zur Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG gewechselt werden darf (Az. 5 K 1909/12).
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