+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das FG Münster entschied, dass parzellenweise verpachtete landwirtschaftliche Grundstücke ohne ausdrückliche Entnahmeerklärung weiterhin Betriebsvermögen darstellen und trotz fehlerhafter Behandlung durch die Finanzverwaltung in der Vergangenheit eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen nicht in Betracht kommt (Az. 4 K 1326/17 F).
Source: DATEV