Das AG Frankfurt entschied, dass eine Dolmetscherin nicht gegen ihre Berufspflichten verstößt, wenn sie neben der reinen Übersetzung auch Einschätzungen und Angaben zum Aussageverhalten macht (Az. 29 C 1828/19 (85)).
Source: DATEV
Das AG Frankfurt entschied, dass eine Dolmetscherin nicht gegen ihre Berufspflichten verstößt, wenn sie neben der reinen Übersetzung auch Einschätzungen und Angaben zum Aussageverhalten macht (Az. 29 C 1828/19 (85)).
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