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Einer Ausstellerin stehen keine Schadensersatzansprüche wegen der wegen Corona am 24.02.2020 erfolgten Verschiebung einer für den 08.03. bis 13.03.2020 geplanten Messe auf den Herbst 2020 sowie der vollständigen Absage dieser Messe am 05.05.2020 zu. So das OLG Frankfurt (Az.
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