+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die hessischen Richterinnen und Richter keinen Anspruch auf Einrichtung eines sog. Lebensarbeitszeitkontos haben (Az. 1 A 2254/17).
Source: DATEV