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Ein Insolvenzverwalter hat auf der Grundlage des Rechts der Informationsfreiheit gegenüber dem Finanzamt keinen Anspruch auf Auskunft über die steuerlichen Verhältnisse eines Insolvenzschuldners. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 10 C 4.20 und 10 C 7.21).
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