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Das AG München wies die Klage einer Käuferin gegen einen Autohändler auf Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 1.400 Euro gegen Rückgabe eines Pkws ab. Die Käuferin hatte das Fahrzeug verschrotten lassen, obwohl sie wusste, dass sie einen Rechtsstreit über die Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges führt (Az. 173 C 1229/18).
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