+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der Insolvenzverwalter kann nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO keine Auskunft vom Finanzamt über das Steuerkonto des Insolvenzschuldners verlangen. Das entschied das BVerwG (Az. 6 C 10.19).
Source: DATEV