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Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die unentgeltliche Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils auf eine nicht gemeinnützige Stiftung nicht zum Buchwert nach § 6 Abs. 3 EStG erfolgen kann, sondern zur Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven führt. Diese Einschränkung ist verfassungsrechtlich zulässig (Az. 5 K 397/24).
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