Fehlt aufgrund einer untergeordneten und unwesentlichen Tätigkeit die (europarechtlich definierte) Arbeitnehmereigenschaft, scheidet ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II aus. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 19 AS 1204/20).
Source: DATEV
Neueste Kommentare