+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das VG Gießen hat einen gegen den Lahn-Dill-Kreis gerichteten Antrag auf vorläufige (weitere) Duldung einer in Wetzlar ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis betriebenen Wettvermittlungsstelle abgelehnt (Az. 4 L 207/22).
Source: DATEV