+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das VG Neustadt entschied, dass ein Anwohner keinen Anspruch auf Ausweisung einer verkehrsberuhigten Zone als Einbahnstraße und auf Sperrung für Durchgangsverkehr hat (Az. 3 K 1457/18.NW).
Source: DATEV