Das BMF hat zur Abwicklung des Kapitalertragsteuerabzugs durch inländische Kreditinstitute bei – auch grenzüberschreitenden – Treuhandmodellen Stellung genommen (Az. IV C 1 S-2252 / 15 / 10030 :003).
Source: DATEV STeuer
Das BMF hat zur Abwicklung des Kapitalertragsteuerabzugs durch inländische Kreditinstitute bei – auch grenzüberschreitenden – Treuhandmodellen Stellung genommen (Az. IV C 1 S-2252 / 15 / 10030 :003).
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