Der EGMR entschied, dass die Durchsuchung von Kanzleiräumen und die Beschlagnahme des Arbeitscomputers eines Anwalts ohne schriftlichen Durchsuchungsbefehl eine Verletzung des in Art. 8 EMRK geschützten Mandatsgeheimnisses darstellt. Darauf weist die BRAK hin.
Source: DATEV
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