Laut FG Baden-Württemberg erfüllt ein Verein zur Förderung und Pflege der Grillkultur nicht die Voraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung (Az. 6 K 2803/15).
Source: DATEV STeuer
Laut FG Baden-Württemberg erfüllt ein Verein zur Förderung und Pflege der Grillkultur nicht die Voraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung (Az. 6 K 2803/15).
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