+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Laut FG Baden-Württemberg erfüllt ein Verein zur Förderung und Pflege der Grillkultur nicht die Voraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung (Az. 6 K 2803/15).
Source: DATEV STeuer