Das Bundeskabinett hat am 31. Juli den Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität auf den Weg gebracht. Damit soll insbesondere für Beschäftigte die Verkehrswende hin zu klimaschonendem Verhalten steuerlich gefördert werden. Das Kabinett beschloss zudem die Förderung der Bereitstellung günstigen Wohnraums und die Einschränkung sog. Share Deals.
Source: DATEV STeuer
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